„Sinnvoll und machbar“ – Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft
In vielen Wohnungsunternehmen herrscht seit Einführung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unsicherheit: Welche Regeln gelten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und wen betreffen sie? Friederike Leppert von DOMUS Consult fasst den aktuellen Stand zusammen. Sie ist Mitautorin des „Anwendungsleitfadens zur branchenspezifischen Ergänzung des VSME (Voluntary Reporting Standard for non-listed SMEs)“, den der GdW im September 2025 veröffentlicht hat.

BBU Nachrichten: An welchen Standard müssen sich Wohnungsunternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung halten?
Friederike Leppert: Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD wird voraussichtlich nur für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden gelten. Für kleine und mittlere Wohnungsunternehmen gibt es seit diesem Jahr den freiwilligen Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME). Er ist speziell für Unternehmen gedacht, die nicht unmittelbar berichtspflichtig sind, aber dennoch den steigenden Anforderungen von Banken, Versicherungen und Aufsichtsgremien gerecht werden wollen.
Warum sollte man sich freiwillig mit diesem Thema befassen?
Auch für kleinere Unternehmen ist eine professionelle Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtig. Banken etwa verlangen zunehmend ESG-Informationen für Finanzierungen. Die Prüfer achten darauf, ob Risiken aus Klimawandel oder Regulierung berücksichtigt werden. Und nicht zuletzt ist es eine Chance, die eigene Arbeit sichtbar zu machen – nach innen wie nach außen.
Sie sagen, die Banken sind Treiber des Themas?
Ja, ganz klar. Kreditinstitute müssen selbst strenge Kriterien erfüllen. Allerdings sind die Fragen der Banken meist nicht auf die Wohnungsbranche abgestimmt. Ein professionell erstellter Nachhaltigkeitsbericht enthält alle notwendigen Informationen und hilft, den Fokus der Banken in die richtige Richtung zu lenken.
Sie unterstützen Unternehmen bei der systematischen Berichterstattung. Wie läuft das in der Praxis ab?
Nach dem Kick-off führen wir vor Ort einen Workshop durch. Dort arbeiten wir mit den Unternehmen in acht Themenclustern, von den Mietern über Energie und Klimarisiken bis hin zu Governance. Wir sammeln und systematisieren bestehende Maßnahmen und Kennzahlen. Anschließend tragen wir gemeinsam mit dem Unternehmen noch fehlende Daten zusammen und verfassen den Nachhaltigkeitsbericht in Anlehnung an den VSME mit relevanten branchenspezifischen Ergänzungen.
Können Sie Beispiele nennen?
Wir setzen solche Berichte aktuell zum Beispiel mit der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG und der WHG Eberswalde um. Für die 1892 als Genossenschaft mit Spareinrichtung ist ein solcher Bericht durch die Anforderung der BaFin besonders relevant. Bei der WHG Eberswalde fließen zum Beispiel vorhandene Unterlagen wie das integrierte Stadtentwicklungskonzept und die Klimaschutzvereinbarung mit der Stadt direkt in die Analyse ein. Die meisten Unternehmen haben bereits mehr relevante Informationen vorliegen, als sie vermuten.
Ihr Fazit?
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist sinnvoll und machbar. Sie hilft, den Überblick zu behalten, die richtigen Prioritäten zu setzen – und sie schafft Vertrauen bei Banken, Prüfern, Kommunen und nicht zuletzt bei der Mieterschaft.