
Datenschutzaufsicht beteiligt sich an Prüfung zum Recht auf Löschung mit Schwerpunkt Wohnungsunternehmen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 05. März 2025 eine europaweite Prüfaktion zum Recht auf Löschung gestartet, an der sich 32 Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen. In Deutschland nehmen mehrere Landesdatenschutzaufsichtsbehörden teil, darunter auch Brandenburg. Die Brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat angekündigt, dass sich ihre Behörde auf eine Auswahl von Wohnungsunternehmen mit Sitz in Brandenburg konzentrieren wird.
Das Recht auf Löschung ist besonders für Mietinteressenten von großer Bedeutung, da es sicherstellt, dass ihre bei der Wohnungsbewerbung angegebenen personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet werden. Die Prüfung zielt darauf ab, die praktische Umsetzung dieses Rechts zu untersuchen und Wohnungsunternehmen für möglichen Nachholbedarf zu sensibilisieren. Es ist zu erwarten, dass andere Bundesländer dem Beispiel Brandenburgs folgen und ähnliche Schwerpunktprüfungen in ihren Regionen durchführen werden.
Kerninstrument der Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung. Die Ergebnisse der Prüfung werden nach Abschluss in einem EDSA-Bericht veröffentlicht und sollen dazu beitragen, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu stärken.
Prüfaktion als Chance
Die Teilnahme an der Prüfung ist zum jetzigen Zeitpunkt freiwillig, aber Wohnungsunternehmen sollten diese Prüfaktion als Chance betrachten, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und zu verbessern. Die Teilnahme kann nicht nur helfen, potenzielle Bußgelder zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Mieter stärken. Es wird daher empfohlen, dass Wohnungsunternehmen sich aktiv an dieser Prüfung beteiligen und ihre internen Prozesse zum Recht auf Löschung überprüfen sowie nötigenfalls optimieren.
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