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14. November 2025 Transparenz mit System: So gehen Sie korrekt mit Auskunftsanfragen nach Art. 15 DS-GVO um
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss betroffenen Personen auf Anfrage Auskunft über diese Daten geben können. Art. 15 DS-GVO verpflichtet Verantwortliche dazu, transparent offenzulegen, welche Informationen gespeichert sind und wie diese verarbeitet werden. Auf entsprechende Anfragen muss innerhalb eines Monats reagiert werden. In besonders komplexen Fällen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden – vorausgesetzt, die anfragende Person wird fristgerecht darüber informiert.
Bevor jedoch eine Antwort versendet wird, ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. Nicht jede Anfrage, die das Stichwort „Datenauskunft“ enthält, ist automatisch eine zulässige Anfrage nach Art. 15 DS-GVO. Es muss u. a. sichergestellt werden:
- dass die Identität der anfragenden Person eindeutig verifiziert ist,
- dass die Anfrage tatsächlich das eigene Unternehmen betrifft,
- und dass keine Daten unbeteiligter Dritter offengelegt werden.
Eine strukturierte Prüfung schützt vor Risiken wie unbeabsichtigten Datenweitergaben oder der Überschreitung gesetzlicher Fristen.
Unternehmen sollten daher klar definierte Prozesse für den Eingang, die Identitätsprüfung und die Bearbeitung solcher Anfragen etablieren. Standardisierte Abläufe schaffen Rechtssicherheit, vermeiden Fehler und erleichtern die interne Zusammenarbeit.
Unser Team unterstützt Sie dabei, praxisnahe Kommunikationsleitfäden und effiziente interne Prozesse für den Umgang mit Auskunftsanfragen zu entwickeln – rechtssicher, verständlich und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. ... mehr lesen
10. November 2025 13. WOCON®-Anwendertreffen: Blick in die Zukunft von WOCON® 2.0
Wir laden Sie herzlich zum 13. WOCON®-Anwendertreffen ein! In diesem Jahr steht alles im Zeichen von WOCON® 2.0 powered by Ferryt – der nächsten Generation unserer Anwendung, mit der wir gemeinsam mit Ihnen neue, zukunftssichere Wege gehen möchten.
Sie erhalten exklusive Einblicke in den aktuellen Entwicklungsstand, erfahren, wie wir moderne Technologien – inklusive KI – in WOCON integrieren werden, und können Ihre eigenen Wünsche und Anforderungen aktiv einbringen. Außerdem stellen wir Ihnen die Änderungen der aktuellen Version vor und bieten Ihnen Raum für Austausch und Vernetzung innerhalb der WOCON®-Community.
Termine und Veranstaltungsorte
Sie haben die Wahl zwischen zwei Veranstaltungsterminen:
- 26. November 2025 – maxx Hotel Jena ... mehr lesen
30. Oktober 2025 Zero-Day-Sicherheitslücke in Google Chrome
Seit Ende September 2025 warnt die US-amerikanische „Cybersecurity and Infrastructure Security Agency“ (CISA) vor einer akut ausgenutzten Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome. Diese ist unter der Kennung CVE-2025-10585 erfasst und betrifft die V8-JavaScript- und WebAssembly-Engine in Chromium – also das Herzstück, das JavaScript im Browser verarbeitet.
Aufbau und Funktionsweise der Attacke
Die Sicherheitslücke basiert auf einem sogenannten Type-Confusion-Fehler, bei dem der Browser Datenobjekte falsch interpretiert. Angreifer können diese Schwachstelle durch speziell präparierte Webseiten ausnutzen, um eine Heap-Korruption auszulösen und beliebigen Schadcode auszuführen – beispielsweise zum Nachladen von Ransomware oder Spionagesoftware.
Ein erfolgreicher Angriff erfordert meist nur den Besuch einer manipulierten Webseite. Auf diese Weise können unbemerkt Aktionen im System ausgeführt oder sensible Daten wie Cookies, Passwörter und Session-Tokens abgegriffen werden.
Folgen und Risiken
Die CISA stuft die Lücke mit einem Schweregrad von 9,8 (kritisch) ein. Betroffen sind alle gängigen Plattformen: Windows, macOS, Linux und Android. Chrome-basierte Browser wie Microsoft Edge, Opera, Brave oder Vivaldi sind ebenfalls gefährdet.
Gezielte Attacken wurden bereits dokumentiert, was die Dringlichkeit unterstreicht.
Gegenmaßnahmen und empfohlene Schritte
Google reagierte umgehend mit einem Notfall-Update auf die Versionen 140.0.7339.185/.186 für Windows und macOS sowie 140.0.7339.185 für Linux. Nutzerinnen und Nutzer sollten umgehend prüfen, ob ihr Browser aktuell ist – unter „Hilfe → Über Google Chrome“.
Auch Organisationen werden angehalten, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Sicherheitsupdates sofort installieren (auch auf mobilen Geräten)
- automatische Updates aktivieren und in Endpoint-Management-Systeme integrieren
- Browser-basierte Policies zur Update-Verpflichtung einführen
- Mitarbeitende sensibilisieren, keine unbekannten Links anzuklicken
- Zero-Day-Detection-Lösungen oder Verhaltenserkennungssysteme implementieren
Für besonders sicherheitskritische Umgebungen empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), potenziell kompromittierte Systeme zu scannen und temporär auf abgesicherte Browserumgebungen auszuweichen.
Diese Zero-Day-Lücke zeigt erneut, wie schnell Sicherheitsrisiken im Browserumfeld entstehen können. Da Browser zu den am häufigsten genutzten Anwendungen (ERP-Systemzugang, Onlinebanking, Recherchen …) gehören, sind zeitnahe Reaktionen entscheidend. Unternehmen sollten ihre Patch-Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass Sicherheitsaktualisierungen innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe ausgerollt werden.
Als spezialisierte Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte unterstützen wir Sie dabei, Ihre Sicherheitsprozesse wirksam zu gestalten und regulatorische Anforderungen einzuhalten. Unter datenschutz@domusconsult.de stehen wir für Sie bereit, um gemeinsam Ihre digitale Sicherheit zu stärken.
... mehr lesenPartner für Wohnungswirtschaft und Kommunen
Die DOMUS Consult berät Wohnungsunternehmen so umfassend wie kein anderer Anbieter in Deutschland: von der Strategieberatung bis zur Datensicherheit, von Befragungen bis zum Nachhaltigkeitsbericht, von der Software bis zur Personalvermittlung. Kommunen stehen wir als erfahrener Partner in der Erstellung von Mietspiegeln und KdU-Konzepten zur Seite.
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