Beraten. Begleiten. Bewegen.
News
4. Februar 2026 Neue Mindestanforderungen: ESG ab dem Berichtsjahr 2025 prüfungsrelevant
Für die meisten Wohnungsunternehmen entfällt zwar die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU – relevant bleiben Angaben zur Nachhaltigkeit aber dennoch. Denn ab dem Berichtsjahr 2025 sind die neuen ESG-Mindestanforderungen der Prüfungsorganisation des GdW Bestandteil der Jahresabschlussprüfung. DOMUS Consult erläutert, was konkret auf die Unternehmen zukommt.
Die CSRD gilt künftig nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Für die große Mehrheit der Wohnungsunternehmen entfällt damit die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Freiwillige Nachhaltigkeitsberichte – etwa auf Basis des europäischen VSME-Standards – bleiben möglich, sind aber nicht vorgeschrieben.
Unabhängig davon hat sich die Prüfungsorganisation des GdW darauf verständigt, ab dem Berichtsjahr 2025 verbindliche ESG-Mindestanforderungen für Wohnungsunternehmen einzuführen. Diese müssen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung berücksichtigt werden und legen fest, welche nachhaltigkeitsbezogenen Informationen die Unternehmen systematisch erfassen, bewerten und dokumentieren müssen.
Zwölf Mindestanforderungen – konkret und prüfungsrelevant
Der neue Standard umfasst zwölf ESG-Mindestanforderungen, die ökologische, soziale und Governance-Aspekte abdecken. Dabei geht es nicht allein um Nachweise, sondern auch um die wirtschaftliche Bedeutung dieser Themen.
- Die Energieeffizienzklassen des Objektbestands liefern einen ersten Überblick zur Abschätzung möglicher Sanierungserfordernisse.
- Der Energiebezug, die Scope 1-Emissionen und CO₂-Kosten zeigen, wo Risiken und Investitionsbedarfe zur Umsetzung der Wärmewende bestehen.
- Die Dekarbonisierungsmaßnahmen operationalisieren politische und unternehmerische Klimaziele und übertragen diese in die Bau- und Wirtschaftsplanung.
Ergänzend dazu werden ausgewählte soziale und Governance-Aspekte abgefragt, etwa der Anteil des geförderten Wohnraums am Bestand, die durchschnittliche Bestandsmiete sowie Verhaltenskodizes für die Mitarbeitenden.
Von der Datenerfassung zur Unternehmenssteuerung
Das Ziel ist kein umfassender Nachhaltigkeitsbericht, sondern ein belastbares ESG-Inventar, das gegebenenfalls Handlungsbedarfe sichtbar macht. „Die ESG-Mindestanforderungen machen schnell deutlich, wo das Unternehmen schon gut aufgestellt ist und wo Risiken bestehen“, sagt Lara Berz, Beraterin bei DOMUS Consult. „Für eine vorausschauende Unternehmensführung sind diese Informationen sehr wertvoll. Denn ohne belastbare ESG-Daten lassen sich Investitionspläne, Klimapfade und Finanzierungsentscheidungen künftig kaum darstellen. Die ESG-Mindestanforderungen schaffen hierfür eine einfache Grundlage.“
Wohnungsunternehmen können die Daten nicht nur für die Jahresabschlussprüfung, sondern auch für das interne Risikomanagement sowie für Gespräche mit Banken, Förderinstituten oder Aufsichtsgremien nutzen.
Bild: Lara Berz, Beraterin bei DOMUS Consult
Quelle: DOMUS Consult / Karoline Wolf
... mehr lesen21. Januar 2026 Die Gefahr lauert im Abmelde-Button
Viele Menschen klicken in unerwünschten E-Mails reflexartig auf den „Unsubscribe“- oder „Abmelden“-Link, um vermeintlich Ruhe in ihr Postfach zu bringen. Doch was oft übersehen wird: Gerade diese Links können ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Während seriöse Unternehmen den Abmeldelink tatsächlich zur Verwaltung von Newsletter-Abos nutzen, sind sie in betrügerischen Mails ein beliebtes Werkzeug, um Empfänger in die Falle zu locken.
Cyberkriminelle setzen solche Links gezielt ein, um herauszufinden, ob eine E-Mail-Adresse aktiv ist. Ein einziger Klick kann genügen, um den Absendern zu signalisieren: „Diese Adresse wird genutzt.“ Die Folge ist meist nicht weniger, sondern deutlich mehr Spam. In vielen Fällen führen die Links zudem auf manipulierte Webseiten, die entweder Schadsoftware einschleusen, gefälschte Login-Seiten enthalten oder persönliche Daten abgreifen. Teilweise reicht schon das Öffnen der Seite, um das System für weitere Angriffe anfällig zu machen.
Auch optisch sind diese E-Mails oft kaum von echten Newslettern zu unterscheiden. Sie enthalten Firmenlogos, offizielle Formulierungen und scheinbar legitime Absenderadressen. Dadurch wird der Eindruck einer vertrauenswürdigen Nachricht vermittelt – ein Trick, der oft auch erfahrene Nutzer täuscht.
Die beste Schutzmaßnahme besteht darin, E-Mails kritisch zu prüfen, bevor man mit ihnen interagiert. Verdächtige Nachrichten sollten niemals über den Abmeldelink verarbeitet werden. Stattdessen ist es sicherer, solche E-Mails direkt als Spam zu markieren oder zu löschen. Möchte man sich tatsächlich von einem legitimen Newsletter abmelden, sollte dies ausschließlich über die offizielle Website des Anbieters oder über den Kundenbereich erfolgen.
So bleibt die eigene Sicherheit gewahrt – und das Postfach langfristig frei von unnötigen Risiken.
Sie möchten bei den Themen Informationssicherheit und Datenschutz auf dem Laufenden bleiben? Dann helfen wir unter datenschutz@domusconsult.de gern weiter.
... mehr lesen15. Dezember 2025 Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen im vergangenen Jahr!
Klimaschutz und steigende Baukosten, Wohnungsmangel und Leerstand, neue gesetzliche Anforderungen, Mietspiegelerhebungen und Konzepte für die Kosten der Unterkunft – 2025 hielt für die Wohnungswirtschaft und die Kommunen einige Herausforderungen bereit. Umso mehr freut es uns, dass wir an Ihrer Seite stehen und Sie unterstützen konnten.
Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage, einen harmonischen Jahreswechsel und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und viel Erfolg.
Ihr DOMUS-Consult-Team

Partner für Wohnungswirtschaft und Kommunen
Die DOMUS Consult berät Wohnungsunternehmen so umfassend wie kein anderer Anbieter in Deutschland: von der Strategieberatung bis zur Datensicherheit, von Befragungen bis zum Nachhaltigkeitsbericht, von der Software bis zur Personalvermittlung. Kommunen stehen wir als erfahrener Partner in der Erstellung von Mietspiegeln und KdU-Konzepten zur Seite.
Wobei können wir Ihnen helfen?
Zusammenarbeiten
Unsere Vorteile
In welcher Situation befinden Sie sich, wo brauchen Sie Hilfe?
Wir identifizieren die Herausforderungen der Zukunft
Am Puls der Zeit: Wir beobachten den Wohnungsmarkt sowie wesentliche rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Trends sehr genau. Dank unserer thematisch breiten Aufstellung können wir globale Zusammenhänge erkennen und daraus Schlüsse für Ihre Organisation ziehen.
Wir kennen Ihre Märkte und Ihre Kunden
In der Wohnungswirtschaft kennen wir uns aus wie kein Zweiter. Seit Jahrzehnten arbeiten wir eng mit Kommunen, Wohnungsunternehmen, Verbänden und Ministerien zusammen und haben hunderte von Projekten erfolgreich realisiert. Viele unserer Kunden begleiten wir über Jahre und Jahrzehnte. Verlassen Sie sich auf eine Beratung mit klarem Branchenfokus.
Wir liefern praxisorientierte Konzepte mit Weitsicht
Unsere Beratung ist kein Selbstzweck. Wir nehmen Ihnen Aufgaben ab, liefern Ihnen wichtige Erkenntnisse und schaffen neue Perspektiven für Ihr Unternehmen. Dabei verfolgen wir einen langfristigen Fokus, sodass Sie für die Zukunft gut aufgestellt sind.