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7. April 2025 Dauerhafte Einwilligung statt ständiger neuer Zustimmungen
Am 9. Januar 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (Az. C-394/23), dass die verpflichtende Angabe einer Anrede in Onlineformularen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, wenn sie nicht zwingend erforderlich ist. Unabhängig davon gilt seit dem 1. April 2025 eine neue Regelung zur Cookie-Zustimmung, nach der Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr bei jedem Webseitenbesuch erneut ihre Einwilligung erteilen müssen. Stattdessen können sie ihre Entscheidungen zu Browser-Dateien wie Tracking-Cookies dauerhaft hinterlegen. Grundlage hierfür ist die neue Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung, die einen Rechtsrahmen für unabhängige Verwaltungsdienste schafft. Bundestag und Bundesrat haben der Verordnung bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.
Cookies ermöglichen es Webservern, Nutzer wiederzuerkennen, benutzerspezifische Einstellungen zu speichern, Tracking durchzuführen oder gezielte Werbung einzublenden. Bisher mussten Anbieter von Telemedien gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei jeder Nutzung ihres Dienstes eine Zustimmung einholen. Mit der neuen Regelung sollen Nutzer künftig weniger durch Vorschaltbanner gestört werden, wenn sie einmal ihre Einwilligung erteilt haben.
Details der Verordnung
Die Verordnung basiert auf § 26 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Sie sieht die Entwicklung nutzerfreundlicher und wettbewerbskonformer Dienste zur Einwilligungsverwaltung vor, beispielsweise durch Personal-Information-Management-Systeme (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen. Die Einbindung solcher Dienste bleibt jedoch freiwillig, und pauschale Voreinstellungen zu Tracking-Cookies sind nicht vorgesehen.
Entscheidungen der Nutzer gelten bis zum Widerruf oder bis sich aus dem Kontext etwas anderes ergibt. Anerkannte Dienste dürfen frühestens nach einem Jahr an die Einstellungen erinnern. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider prüft Sicherheitskonzepte potenzieller Anbieter, doch bisher liegen keine Anträge auf Anerkennung vor.
Technische Umsetzung
Zur Einholung von Cookie-Entscheidungen werden verschiedene technische Anwendungen genutzt, die den rechtlichen Anforderungen der DS-GVO und der ePrivacy-Verordnung entsprechen. Hier sind einige gängige Lösungen:
Usercentrics
- individuelle Cookie-Banner mit umfangreichen Anpassungsmöglichkeiten
- Unterstützt mehrere Domains und Apps gleichzeitig, ohne die Ladezeit zu beeinträchtigen. Bietet zertifizierte Zeitstempelung und Webhooks.
- Einsatzbereich: plattformunabhängig, geeignet für komplexe Webseiten
Cookiebot
- automatisierte Cookie-Scans, Berichterstattung und Blockierung von Cookies bis zur Zustimmung
- Integration mit Google-Tag-Manager, DS-GVO-konform
- Einsatzbereich: cloud-basierte Lösung für Webseiten
Borlabs-Cookie
- Plugin für WordPress, das Cookie-Gruppen erstellt und individuelle Einwilligungen ermöglicht
- anpassbares Layout und regelmäßige Updates für DS-GVO-Konformität
- Einsatzbereich: speziell für WordPress-Seiten
PiwikPro-Consent-Manager
- Verwaltung von Einwilligungen und Integration in die „Piwik Pro Analytics Suite“
- zentralisierte Datenspeicherung und detaillierte Analysen
- Einsatzbereich: Unternehmen mit hohem Analysebedarf
Diese Tools erleichtern es Webseitenbetreibern, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und den Nutzern Kontrolle über ihre Daten zu geben. Die Wahl des richtigen Tools hängt von den technischen Anforderungen und der Plattform ab.
Kritik von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer bemängeln, dass Webseitenbetreiber abgegebene Entscheidungen nicht zwingend akzeptieren müssen. Nutzer könnten trotz Ablehnung von Cookies erneut um Zustimmung gebeten werden – nur ein Opt-in wäre dauerhaft gültig. Zudem könnten datenschutzfreundliche Browsereinstellungen wie „Do not track“ unterlaufen werden, da Cookies entgegen dem Wunsch der User gespeichert werden müssten. Dies benachteilige Hersteller, die ihre Nutzer schützen wollen.
Auch der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper äußert Zweifel daran, dass die Verordnung ihr Ziel erreicht. Trotz der Absicht, den Datenschutz und die digitale Selbstbestimmung zu stärken, bleibt die praktische Umsetzung kritisch.
Bei Fragen zu diesem und weiteren Themen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter datenschutz@domusconsult.de zur Verfügung.
... mehr lesen28. März 2025 EDSA startet europaweite Prüfung zum Recht auf Löschung – Brandenburg prüft gezielt Wohnungsunternehmen
Datenschutzaufsicht beteiligt sich an Prüfung zum Recht auf Löschung mit Schwerpunkt Wohnungsunternehmen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 05. März 2025 eine europaweite Prüfaktion zum Recht auf Löschung gestartet, an der sich 32 Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen. In Deutschland nehmen mehrere Landesdatenschutzaufsichtsbehörden teil, darunter auch Brandenburg. Die Brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat angekündigt, dass sich ihre Behörde auf eine Auswahl von Wohnungsunternehmen mit Sitz in Brandenburg konzentrieren wird.
Das Recht auf Löschung ist besonders für Mietinteressenten von großer Bedeutung, da es sicherstellt, dass ihre bei der Wohnungsbewerbung angegebenen personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet werden. Die Prüfung zielt darauf ab, die praktische Umsetzung dieses Rechts zu untersuchen und Wohnungsunternehmen für möglichen Nachholbedarf zu sensibilisieren. Es ist zu erwarten, dass andere Bundesländer dem Beispiel Brandenburgs folgen und ähnliche Schwerpunktprüfungen in ihren Regionen durchführen werden.
Kerninstrument der Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung. Die Ergebnisse der Prüfung werden nach Abschluss in einem EDSA-Bericht veröffentlicht und sollen dazu beitragen, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu stärken.
Prüfaktion als Chance
Die Teilnahme an der Prüfung ist zum jetzigen Zeitpunkt freiwillig, aber Wohnungsunternehmen sollten diese Prüfaktion als Chance betrachten, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und zu verbessern. Die Teilnahme kann nicht nur helfen, potenzielle Bußgelder zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Mieter stärken. Es wird daher empfohlen, dass Wohnungsunternehmen sich aktiv an dieser Prüfung beteiligen und ihre internen Prozesse zum Recht auf Löschung überprüfen sowie nötigenfalls optimieren.
Gerne helfen wir Ihnen bei diesem und anderen Themen rund um die Informationssicherheit und den Datenschutz. Kontaktieren Sie uns unter: datenschutz@domusconsult.de.
... mehr lesen18. März 2025 Nachhaltigkeit messbar machen: CO₂-Bilanz, Klimapfad und Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltiges Handeln beginnt mit fundierten Daten. Eine CO₂-Bilanz macht Treibhausgasemissionen transparent und zeigt Einsparpotenziale im Gebäudebestand auf. Aufbauend darauf entwickelt die Klimapfad-Strategie konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch und Emissionen – für eine klimaneutrale Zukunft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht macht ökologische, soziale und governance-bezogene Leistungen Ihres Unternehmens sichtbar – für Investoren, Kreditgeber und Mieter. Er stärkt die Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit und erfüllt zugleich gesetzliche Anforderungen.
Unser Angebot: CO₂-Bilanz, Klimapfad-Strategie und Nachhaltigkeitsbericht – alles aus einer Hand, zu fairen Pauschalpreisen. Maßgeschneiderte Lösungen für Wohnungsunternehmen – transparent, effizient und zukunftsorientiert.
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Die DOMUS Consult berät Wohnungsunternehmen so umfassend wie kein anderer Anbieter in Deutschland: von der Strategieberatung bis zur Datensicherheit, von Befragungen bis zum Nachhaltigkeitsbericht, von der Software bis zur Personalvermittlung. Kommunen stehen wir als erfahrener Partner in der Erstellung von Mietspiegeln und KdU-Konzepten zur Seite.
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